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   BVerwG, 11.06.1968 - II C 24.65   

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BVerwG, 11.06.1968 - II C 24.65 (https://dejure.org/1968,863)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1968 - II C 24.65 (https://dejure.org/1968,863)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1968 - II C 24.65 (https://dejure.org/1968,863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versorgung von Berufssoldaten der früheren Wehrmacht - Gewährung eines Unfallruhegehalts - Anspruch auf lebenslängliche Dienstzeitversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.06.1962 - II C 123.61

    Versorgungsansprüche der früheren Berufssoldaten - Versorgungsansprüche der durch

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1968 - II C 24.65
    Die Dienstunfähigkeit bestimme sich - im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Hinweis auf BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]) - nicht nach der Regelung des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 F. 1961, nach der die Dienstunfähigkeit voraussetze, daß die Erwerbsfähigkeit des früheren Berufssoldaten dauernd um zwei Drittel gemindert sei.

    Diese Auffassung weicht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab, in der die soeben angeführte Frage unter Anwendung des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 F. 1961 beantwortet wurde, der bestimmt, daß Dienstunfähigkeit erst bei einer dauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens zwei Drittel anzunehmen ist (vgl. BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]; 23, 263 [BVerwG 23.02.1966 - VI C 18/63]; Urteil vom 18. Januar 1967 - BVerwG VI C 30.63 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 54]).

  • BVerwG, 12.11.1964 - II C 199.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1968 - II C 24.65
    Daß gegen einen solchen Rückschluß aus Rechtsgründen keine Bedenken bestehen, hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt entschieden (so u.a. durch Urteil des Senats vom 12. November 1964 - BVerwG II C 199.62 -).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1968 - II C 24.65
    Abgesehen davon, daß die Gerichte einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht durch verfassungskonforme Auslegung einen entgegengesetzten Sinn geben dürfen (so schon Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 11. Juni 1958 - 1 BvL 149.52 - [NJW 1958 S. 1227]), enthalten die Regelungen des § 53 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 Abs. 1 Satz 1 G 131 F. 1961 auch dann keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn die Berücksichtigung der berufsmäßigen Zugehörigkeit zum Freiwilligen Arbeitsdienst vor dem 8. Mai 1935 (jedoch nach dem 30. Juni 1934) auf den Personenkreis des § 55 G 131 F. 1961 beschränkt bleibt.
  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1968 - II C 24.65
    Diese Zweifel beruhen auf der Erwägung, daß § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 F. 1961 nur die Voraussetzungen bestimmt, die erfüllt sein müssen, um einem "Stichtagsverpasser" den Zugang zu der - anderenfalls durch die Stichtagsregelung des § 53 Abs. 1 Satz 1 G 131 F. 1961 verschlossenen - "Versorgung nach Maßgabe der Absätze 1 und 3 bis 7", und zwar nach Grund und Höhe, zu eröffnen (wobei hier dahingestellt bleiben kann, welche Folgen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1963, BVerfGE 16, 94 ff., herzuleiten sind; vgl. hierzu BVerwGE 24, 44 [48 ff.]), und daß sich erst nach Eröffnung des Zugangs zu den Absätzen 1 und 3 bis 7 bei deren Anwendung in bezug auf die "Stichtagsverpasser" die Frage stellen dürfte, ob eine die Gewährung des Ruhegehalts rechtfertigende Dienstunfähigkeit im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 F. 1961 vorliegt.
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1968 - II C 24.65
    An diese Auslegung früheren Wehrrechts ist das Revisionsgericht gebunden, weil dieses Recht nicht in Bundesrecht transformiert worden ist (§ 137 Abs. 1 VwGO) und auch nicht dem nach § 127 Abs. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung vom 1. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1835) revisiblen Beamtenrecht angehört (vgl. hierzu BVerwGE 13, 303).
  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 97.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1968 - II C 24.65
    Diese Zweifel beruhen auf der Erwägung, daß § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 F. 1961 nur die Voraussetzungen bestimmt, die erfüllt sein müssen, um einem "Stichtagsverpasser" den Zugang zu der - anderenfalls durch die Stichtagsregelung des § 53 Abs. 1 Satz 1 G 131 F. 1961 verschlossenen - "Versorgung nach Maßgabe der Absätze 1 und 3 bis 7", und zwar nach Grund und Höhe, zu eröffnen (wobei hier dahingestellt bleiben kann, welche Folgen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1963, BVerfGE 16, 94 ff., herzuleiten sind; vgl. hierzu BVerwGE 24, 44 [48 ff.]), und daß sich erst nach Eröffnung des Zugangs zu den Absätzen 1 und 3 bis 7 bei deren Anwendung in bezug auf die "Stichtagsverpasser" die Frage stellen dürfte, ob eine die Gewährung des Ruhegehalts rechtfertigende Dienstunfähigkeit im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 F. 1961 vorliegt.
  • BVerwG, 23.02.1966 - VI C 18.63
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1968 - II C 24.65
    Diese Auffassung weicht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab, in der die soeben angeführte Frage unter Anwendung des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 F. 1961 beantwortet wurde, der bestimmt, daß Dienstunfähigkeit erst bei einer dauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens zwei Drittel anzunehmen ist (vgl. BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]; 23, 263 [BVerwG 23.02.1966 - VI C 18/63]; Urteil vom 18. Januar 1967 - BVerwG VI C 30.63 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 54]).
  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 30.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1968 - II C 24.65
    Diese Auffassung weicht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab, in der die soeben angeführte Frage unter Anwendung des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 F. 1961 beantwortet wurde, der bestimmt, daß Dienstunfähigkeit erst bei einer dauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens zwei Drittel anzunehmen ist (vgl. BVerwGE 14, 289 [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61]; 23, 263 [BVerwG 23.02.1966 - VI C 18/63]; Urteil vom 18. Januar 1967 - BVerwG VI C 30.63 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 54]).
  • BVerwG, 26.10.1966 - II B 13.66

    Recht der früheren Berufssoldaten - Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1968 - II C 24.65
    Hiernach kann, wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 26. Oktober 1966 - BVerwG II B 13.66 - ausgeführt hat, nicht die Rede davon sein, daß § 53 Abs. 1 G 131 F. 1961 eine echte Gesetzeslücke enthalte, die durch die hier umstrittene Regelung - nämlich durch die Berücksichtigung der berufsmäßigen Zugehörigkeit zum Freiwilligen Arbeitsdienst auch zugunsten der Berufssoldaten - auszufüllen wäre.
  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 63.72

    Arbeitsdienst für die männliche Jugend - Erweiterte Auslegung trotz eindeutigen

    Diese Heranführung des freiwilligen Arbeitsdienstes an den öffentlichen Dienst ab 1. Juli 1934 hat der Gesetzgeber zum Anlaß genommen, den Dienst im freiwilligen Arbeitsdienst als dienstrechtlich gleichwertige Vorform des Reichsarbeitsdienstes gelten zu lassen (vgl. BVerwGE 11, 255) bzw. für die Angehörigen des (späteren) Reichsarbeitsdienstes zu fingieren, der Reichsarbeitsdienst habe schon ab 1. Juli 1934 bestanden (so in anderem Zusammenhang Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG II C 24.65 -).
  • BVerwG, 17.05.1973 - II C 41.70

    Versorgungsbezüge eines ehemaligen Kriegsgefangenen - Dienstunfähigkeit eines

    Soweit das Berufungsgericht sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruft und hierzu, ausgehend von BVerwGE 14, 289 (292) [BVerwG 28.06.1962 - II C 123/61], mehrere Urteile des VI. Senats anführt (S. 11 der Urteilsausfertigung), hat es nämlich unbeachtet gelassen, daß im Zeitpunkt des Erlasses des Berufungsurteils bereits seit Jahren gegen die Auffassung, daß die Fiktion des § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 (F. 1957, 1961) auch für die Auslegung des Begriffs "dienstunfähig" in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1957, 1961) maßgeblich sei, in der Rechtsprechung, und zwar auch in der veröffentlichten Rechtsprechung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Bedenken angemeldet waren, ohne daß es allerdings in den bisher entschiedenen Fallen auf diese Kontroverse ankam (vgl. BVerwGE 24, 44 [45]; ferner Urteil vom 15. Dezember 1966 - BVerwG II C 59.64 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG II C 24.65 - BVerwGE 30, 116 [BVerwG 11.07.1968 - II C 21/65] [118] sowie Urteile vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 35.65 -, vom 1. Juli 1971 - BVerwG II C 6.70 - und vom 9. September 1971 - BVerwG II C 8.70 -).
  • BVerwG, 01.07.1971 - II C 6.70

    Ausgleichspflicht für kassenmäßige Verluste im Wege des Schadensersatzes bei

    Ob die in § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 enthaltene Begriffsbestimmung der "Dienstunfähigkeit" schon für den in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 verwendeten Begriff "dienstunfähig" anstelle des am 8. Mai 1945 geltenden arbeitsdienstrechtlichen Begriffs der" Dienstunfähigkeit" (§ 23 Abs. 2, § 82 der Bekanntmachung über die zusammenhängende Fassung der für die Reichsarbeitsdienstfürsorge und -Versorgung geltenden Vorschriften vom 29. September 1938 [RGBl. I S. 1253] - RADFVV -) gilt oder erst bei der durch § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 vorgeschriebenen Anwendung des § 53 Abs. 1 G 131 und der dort für entsprechend anwendbar erklärten Vorschriften, kann im vorliegenden Fall ebenso wie in der früheren Rechtsprechung des Senats offenbleiben (BVerwGE 24, 44 [45]; Urteil vom 15. Dezember 1966 - BVerwG II C 59.64 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG II C 24.65 - BVerwGE 30, 116 [BVerwG 11.07.1968 - II C 21/65] [118]; Urteil vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 35.65 -).
  • BVerwG, 30.04.1969 - VI C 20.65

    Rechtsmittel

    Eine Auslegung im Sinne der Revision würde daher den aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung eindeutig ersichtlichen Willen des Gesetzgebers "in einem wesentlichen Punkte verfehlen oder verfälschen" (vgl. BVerfGE 8, 28 [34]; vgl. auch BVerwGE 18, 293 [297]; ferner Urteile vom 11. Juni 1968 - BVerwG II C 24.65 -, vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 - [RIA 1969, 36 = DÖD 1969, 71] , vom 18. Dezember 1968 - BVerwG VI C 62.64 - und vom 16. Januar 1969 - BVerwG II C 108.65 - sowie Beschluß vom 17. Oktober 1968 - BVerwG II C 114.67 -).
  • BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70

    Zum Vorliegen eines Verfahrensmangels, wenn das Tatsachengericht von dem

    Ob die in § 53 Abs. 1 Satz 5 G 131 (F. 1961) enthaltene Begriffsbestimmung der "Dienstunfähigkeit" schon für den in § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1961) verwendeten Begriff "dienstunfähig" anstelle des am 8. Mai 1945 geltenden wehrrechtlichen Begriffs der Dienstunfähigkeit gilt oder erst bei der durch § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (F. 1961) vorgeschriebenen Anwendung des § 53 Abs. 1 G 131 (F. 1961) und der dort für entsprechend anwendbar erklärten Vorschriften, kann im vorliegenden Fall ebenso wie in der früheren Rechtsprechung des Senats offenbleiben (BVerwGE 24, 44 [45]; Urteil vom 15. Dezember 1966 - BVerwG II C 59.64 - Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG II C 24.65 - BVerwGE 30, 116 [118]; Urteil vom 11. Juli 1968 - BVerwG II C 35.65 -).
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